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Informationen

Informationen über den organisatorischen Ablauf
einer Ernährungstherapie finden Sie hier.

Antragsformulare für ernährungstherapeutische Maßnahmen

Hier finden Sie die Formulare, die der Krankenkasse ausgefüllt vorliegen müssen,
damit eine Ernährungstherapie bewilligt werden kann. Entweder Sie erhalten ein Rezept von Ihrem Arzt, oder nutzen das angehängte Formular (auszufüllen von Ihrem Arzt): hier

- Kostenvoranschlag für die Ernährungstherapie hier

Erstattung der Kosten:

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten anteilig die Kosten für Ernährungsberatung und -kurse zur Vorsorge und Therapie. Voraussetzung ist, dass die Beratung von einer qualifizierten Ernährungsfachkraft durchgeführt wird. Aufgrund meiner Qualifikation können meine Angebote bezuschusst werden. Bei privaten Krankenkassen gibt es unterschiedliche Regelungen. Dabei wird wie folgt unterschieden:

1. Präventionsmaßnahme zur Vorbeugung
auf Grundlage von § 20 SGB V Ernährungskurse und individuelle Ernährungsberatung, wie z. B. Abnehmkurs, Kurse und Einzelberatung zur gesunden Ernährung, Kinder- und Säuglingsernährung, gesunde Ernährung in der Schwangerschaft u. a.

2. Ernährungstherapeutische Beratung, bei bereits vorhandenen Risikofaktoren und Erkrankungen, auf Grundlage von § 43 SGB V als ergänzende Leistungen zur Rehabilitation.

Voraussetzung für eine Kostenbeteiligung ist eine medizinische Indikation sowie eine Empfehlung einer individuellen Ernährungsberatung/ -therapie durch den behandelten Arzt. Eine Ernährungstherapie kann sinnvoll sein bei z.B. erhöhten Cholesterinwerten, Nahrungsmittelallergien, entzündlichen Magen-Darm-Erkrankungen, Bluthochdruck, Diabetes mellitus usw.

Die Höhe der Kostenrückerstattung bzw. Bezuschussung durch die Krankenkassen obliegt der jeweiligen Krankenkasse und kann im Einzelfall variieren.

Papaya
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