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WAS KANN ICH IHNEN ANBIETEN

Ernährungsberatung

Die qualifizierte Ernährungsberatung richtet sich grundsätzlich an Gesunde.

Folgende Gründe könnten Sie zu mir führen:

- Fragen bei Schwangerschaft und Stillzeit

- Einführung der Beikost bei Säuglingen

- Säuglinge mit Allergiegefährdung 

- Umsetzung der Familienkost bei Kleinkindern

- Gesunde Ernährung bei Vegetariern und Veganern

- Ernährung von Senioren

- Gesunde Ernährung für Menschen mit wenig Zeit

Die Ernährungsberatung fällt unter den § 20, der den Bereich „Prävention für Gesunde“ abdeckt. Eine Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenkassen ist in den meisten Fällen möglich.

Ernährungstherapie

Die qualifizierte Ernährungstherapie richtet sich grundsätzlich an bereits Erkrankte und ist somit eine Rehabilitationsleistung. Individuelle Beratung bei:

 

- Nahrungsmittelallergien

- Pollenassoziierten Kreuzreaktionen

- Nahrungsmittelunverträglichkeiten
  (Lactoseintoleranz, Fruktosemalabsorption)

- Reizdarm

- Neurodermitis 

- Morbus Crohn, Colitits Ulcerosa

- Fettleber (Steatosis hepatis)

- Über- und Untergewicht

- Adipositas

- Mukoviszidose

Ernährungstherapeutische Beratung, bei bereits vorhandenen Risikofaktoren und Erkrankungen, auf Grundlage von § 43 SGB V als ergänzende Leistungen zur Rehabilitation.

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